Wohnungseinbruch Hausratversicherung

Wenn Sie hier lesen, könnte es schon reichlich spät sein.

Nach einem Wohnungseinbruch herrscht in der Regel nicht nur Chaos, sondern eine rege Auseinandersetzung mit der Hausratversicherung.

Zu dem beklemmenden Gefühl, nicht mehr Herr der eigenen vier Wände zu sein, möchte ich hier nicht vortragen.

Wichtig ist, den Schaden der Polizei zu melden. Doch versprechen Sie sich nicht zu viel. Fotografieren Sie neben der Polizei nochmals alle Spuren, die Sie als solche erkennen. Es ist mehr als ärgerlich später von der Polizei zu erfahren, dass die ehemals gesicherten Spuren, Fotos etc. aufgrund eines Versehens abhandengekommen sind, aber nicht ungewöhnlich.

Sollten die Polizeibediensteten mit dem aus Film und Fernsehen berühmten schwarzen Pulver und Pinsel daran gehen, Fingerabdrücke zu sichern, schicken Sie die weg, soweit die nicht selbst wieder sauber machen. Vom Teppich können Sie diese Substanz schwer entfernen, so dass es einen weiteren Schadensfall gibt. Schaffen Sie zumindest eine abwaschbare Unterlage herbei, die Sie auf den Teppich legen. Die bepinseln nämlich die Scherben auf dem Teppich, samt Teppich.

Die Schadensmeldung an die Versicherung veranlassen Sie dann bitte zeitnah, aber mit ganz großer Umsicht.

Zunächst reicht es tatsächlich aus, den Schaden zu melden: bei mir wurde eingebrochen! Es fehlen Gegenstände!

Was fehlt, was defekt ist, wie die rein und rausgekommen sind, das können Sie später im Detail klären.

Und das sollten Sie auch.

Zum Hergang des Einbruches können Sie in der Regel nichts sagen. Glücklicherweise waren Sie nicht dabei. Machen Sie aber Angaben, sind Sie fast schon verdächtig. Machen Sie Angaben, die halt auf Ihren Vermutungen basieren (das sieht man doch), und Ihre Vermutungen waren nicht ganz richtig, wie sich dann später herausstellt, dann haben Sie falsche Angaben gemacht.

Und aufgrund von falschen Angaben wird die Versicherung von Ihrer Regulierungspflicht entbunden. So steht es im Vertrag. Sie bekommen schlimmstenfalls nichts.

Sie haben sehr ordentlich alle Rechnungen für all Ihren Hausrat aufbewahrt, für die Kaffeemaschine, für das luxuriöse Nageletui vom Kreuzfahrschiff, für Ihre Lederjacke? Dann tuen Sie mir Leid, haben aber den Vorteil, dass Sie die Rechnungen vorlegen können.

Erstellen Sie eine Tabelle, gut durchnummeriert, und Listen alle Position unter Rechnungsvorlage und Preisangabe auf.

Ohnedem helfen unter Umständen Urlaubsfotos, auf denen zu erkennen ist, dass Sie die Rolex Daytona am Handgelenk tragen, die Sie mal gebraucht kauften, ganz ohne Rechnung.

Auf den Partyfotos vom Kindergeburtstag ist eventuell im Hintergrund die Kieninger-Wanduhr vom Opa zu erkennen, die nun auch weg ist.

Der Preis ist dann das Problem.

Sie können im Internet recherchieren und finden Kaufangebote mit Preisangabe. Machen Sie einen Screenshot, übernehmen Sie die Preisangabe, geben das Anschaffungsjahr an, und übermitteln Sie diese Daten der Versicherung, unter dem Hinweis, das habe man Ihnen gestohlen.

Und Sie bekommen: nichts! Denn das, was Sie dort abgebildet haben, hat man Ihnen ganz sicher nicht gestohlen, es ist ja im Internet recherchiert, weshalb Ihre Angaben wieder falsch waren.

Die Fallstricke lassen sich nicht abschließend aufzählen.

Die Versicherungen haben Zeit, viel Zeit. Nur Sie brauchen unter Umständen recht schnell eine reparierte Haustür und ringsum einen Satz neuer Schlösser und Schlüssel.

Da freuen Sie sich, wenn nun endlich die Mitteilung kommt: „Wir bedauern den Schadensfall . . .  nach unserer Erfahrung . . . daher bieten wir Ihnen eine Einmalzahlung . . . womit dann alle Ansprüche aus diesem Schadensfall abschließend reguliert sind!“

Darauf dürfen Sie eingehen, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass auch die Heckenschere in der Garage, die Sie vor 2 Monaten zuletzt gebraucht hatten, und auch noch nicht vermisst haben, weil Sie vor Ostern selten die Hecke schneiden, entweder noch da ist, oder aber in Ihrer Schadenliste erfasst und abgerechnet.

Wenn Sie drei Tage vor Weihnacht die Wohnung nach dem Einbruch wieder aufgeräumt haben, neue Geschenke besorgt und sogar das ausgehebelte Fenster schon repariert ist, denn entgeht Ihnen vor lauter Oh Du Fröhliche beim Rundgang durch den Garten und die Garage, dass die Heckenschere fehlt, und an zwei weiteren Fenstern die Hebelspuren des Brecheisens zu sehen sind. Und dass der Schließmechanismus an diesem Fenster ruiniert ist, haben Sie noch nicht gemerkt, weil Sie immer durch das andere Fenster lüften.

Ja, auf diesen 2.000 € für die Fensterreparatur bleiben Sie dann sitzen, denn aufgrund der großzügigen Vereinbarung mit der Versicherung sind mit der Einmalzahlung ja bereits alle Schäden reguliert. Das ging dann schnell!

Mit dem von der Versicherung beauftragen und geschickten „Sachverständigen“ zur Schadensermittlung sprechen Sie am besten kein Wort. Bereits seine vermutlich erste Frage, wie groß die Wohnfläche sei, kann der durch einen Blick in den Versicherungsvertrag selbst beantworten, und stellt die nur, um Sie ab jetzt mit jeder weiteren Frage in die Irre zu führen.

Wenn er denn so sachverständig ist, dann kann er den Schaden selbst ermitteln, wozu er auch geschickt wurde. Sie müssen nicht wissen, welcher Stempel in Omas Ehering war. Aber eine falsche Angabe, die nicht in die Zeit der Herstellung passt, die der Sachverständige aufgrund Opas Alter ja kennt, macht die Versicherung wieder leistungsfrei.

Also viel Spaß!

Probleme zu (fremden) Bargeld, Silberschmuck, geborgten Gegenständen, Überversicherung, Unterversicherung, Zeugen etc. erwähne ich hier nicht.

Meist hat die Versicherung 6 Wochen mindestens Zeit, den Vorgang zu bearbeiten. Das steht in den AGB zur Hausratversicherung. Darauf sollten Sie auch drängen, und zwar nicht am Telefon, sondern schriftlich: „habe ich Sie aufzufordern, auf den bisher belegten und bezifferten Schaden in Höhe von 3,99  € nunmehr bis zum DATUM auf mein Konto NUMMER zu zahlen! Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.“ Sie müssen den Zugang dieser Zahlungsaufforderung bei der Versicherung nachweisen. Also bekommen Sie von denen im Falle der elektronischen Übermittlung eine entsprechende Bestätigung, oder aber es muss wieder ein Einschreiben / Rückschein her.

Erst wenn die Frist dann abgelaufen ist, dann ist die Versicherung tatsächlich in Verzug, und erst dann tragen die die Kosten meiner Beauftragung.

Und auch erst dann haben Sie in der Regel meinen Artikel gelesen, so dass vieles schon verdorben ist.

Sollten Sie mich vorher beauftragen, sind die Kosten meiner Tätigkeit bei Ihnen, wohl auch nicht bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Wobei, ob Sie mit 10.000 € von der Hausratversicherung abgespeist werden, oder gar nichts bekommen, oder doch meine Kosten tragen, diese Rechenaufgabe müssen Sie doch selbst lösen.

Sicher können Sie sein, dass Ihre Hausratversicherung pünktlich abbucht.

Was nach dem Wohnungseinbruch reguliert wird, das ist eine andere Frage.

Sie haben diesen Artikel gelesen und es wurde noch nicht eingebrochen? Dann nehmen Sie jetzt Ihren Fotoapparat und fotografieren jetzt Ihre noch aufgeräumte Wohnung. Ja, jetzt! Auch die Schmucksammlung etc. Aber bitte speichern Sie die Daten nicht im Computer. Der ist doch nach dem Einbruch auch weg!

Noch eine eindringliche Empfehlung: ein sehr weit verbreitetes Hobby in unserem Lande ist der sogenannte Versicherungsbetrug. Auch daher prüfen die Versicherungen sehr genau die Plausibilität der Schadensmeldung, inklusive der Preisangaben. Die können nämlich auch im Internet recherchieren. Und sind Ihre Angaben falsch, dann gibt es . . . doch: eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Das muss nicht sein!